Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Das Unternehmen Schuster Installationen GmbH arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote werden nur schriftlich per Post oder E-Mail erteilt.
2.2. Sämtliche Angebote des Unternehmers sind unverbindlich. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden anzunehmen.
3. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
3.1. Aufträge erfolgen schriftlich per Post, E-Mail oder mündlich per Telefon an die vom Unternehmen zuletzt bekanntgegebene Adresse und Telefon. Der Kunde ist für die Dauer von vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers oder durch entsprechende Leistung zustande.
3.2. Auftragsbestätigungen ergehen an die vom Kunden in seinem Auftrag bzw. bei einer laufenden Geschäftsbeziehung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen des Unternehmers. Weitere Leistungen werden separat berechnet.
3.3. Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern und Schaustücken werden vorbehalten. Derartige materialbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
4. Zahlung
4.1. Bei Aufträgen einer Angebotssumme von mehr als 1.000,- Euro netto wird eine Anzahlung vereinbart, jeweils ohne jeden Abzug. Teilrechnungen, die bei der Durchführung von Teilleistungen gestellt werden, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zur Gänze und ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.
4.2. Die Berechtigung zur Vornahme eines Skontoabzuges setzt eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Unternehmer und Kunde voraus.
4.3. Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann der Unternehmer unter Setzung oder Gewährung einer vierzehntägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann der Unternehmer ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
4.4. Der Unternehmer behält sich vor, dem Kunden allfällige Schadenersatzforderungen in Folge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Rechnung zu stellen.
4.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.6. Für die Einbringung notwendiger und zweckentsprechender Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von €50,– soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
4.7. Bei Zahlungsverzug ist der Unternehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen.
5. Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistung für Leistungen des Unternehmers beträgt ein Jahr ab Übergabe.
5.2. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
5.3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.a. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Unternehmers Schuster Installationen GmbH.
6.2. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.
7. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1. Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
7.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 6060 Hall in Tirol.
7.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen Unternehmer und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Unternehmers örtlich zuständige Gericht.